Es scheint eine endlose Geschichte zu werden. Während die SPD Mehrheit im Bundesrat einen Mindestlohn von 8,50 Euro einführen will, halten die Regierungsparteien dagegen. Eines der Probleme entsteht durch die verschiedenen Gesetze der Bundesländer, in deren Zuständigkeitsbereich die Festlegung von Mindestlöhnen liegt. Für die Landespolitiker geht es darum, Standortvorteile zu erhalten oder auszubauen. Sie führen regionale Differenzierungen und Tarifautonomie ins Feld, um die bei ihnen angesiedelten Firmen wettbewerbsfähig zu halten.
Mindestlohn ist nicht gleich Mindestlohn
Unter dem Begriff versteht man das kleinste rechtlich zugelassene Entgelt für eine Arbeitsleistung. Bei der Festlegung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags stellt sich als erstes die Frage, welche Arten der Beschäftigung reglementiert werden sollen. So ein Vertrag könnte für Stundenlöhne, Monatsgehälter bei Vollzeitbeschäftigung, sowie Zeit- und Leiharbeit ausgehandelt werden. Inzwischen haben unter den 181 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 90 Prozent einen Vertrag über Mindestlöhne ratifiziert.
Skalvenarbeit, oder gerechte Bezahlung?
Das Hauptargument, etwa der Gewerkschaften, zur Einführung von Mindestlöhnen betrifft die Optimierung der Einkommensverhältnisse in den Niedriglohngruppen. Die Gegner, meist aus Unternehmerverbänden, drohen mit dem Verlust von Arbeitsplätzen, wenn ein Mindestlohn, oder gleicher Lohn für gleiche Arbeitsleistungen bezahlt werden muss. Natürlich ist das Debakel besonders in Wahljahren von zentraler Bedeutung. Was man bisher von den Gegnern zur Einführung eines Mindestlohns vermisst, ist ein plausibles Argument auf die Frage von Arbeitnehmern, warum sie für Gebrauchsgüter in Brandenburg ebenso viel bezahlen müssen wie im Hochlohn-Bundesland Hessen. Arbeitnehmer profitieren am wenigsten von Standortvorteilen der Unternehmen. Besonders heikel wird die Frage an Politiker, warum bestimmte Branchen vom Mindestlohn ausgeklammert werden. Während es zum Beispiel in einigen Bundesländern üblich ist, etwa die Post- und Paketdienste an private Unternehmen zu vergeben, die ihren Mitarbeitern „Dumpinglöhne“ bezahlen, erhalten die im Postdienst tätigen Angestellten Tariflöhne für die gleiche Arbeit. Das Argument von FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle, gegen einen flächendeckenden Mindestlohn widerspiegelt die Meinung einer unternehmerfreundlichen Partei am besten: „Wir wollen nicht, dass der Gesetzgeber praktisch die Löhne festlegt“, sagte er. Dagegen hat der EU-Beschäftigungskommissar László Andor, mal einen guten Tag gehabt als er der FAZ sagte, daß die Niedriglohnpolitik Deutschlands für wirtschaftliche Ungleichgewichte innerhalb der EU sorgt.
Das schlechte Abschneiden der Friseure
Zu den von der politischen Zögerlichkeit am heftigsten Betroffenen zählen die Billig-Lohn und Mini-Jobber, wie man am Beispiel des Friseurhandwerks erkennen kann.
Wenn ein Haarschnitt in einem der Billigschnipslershops 10 Euro kostet und man die allgemeinen Betriebskosten berücksichtigt, kann man sich ausrechnen, was ein „Friseur“ in diesem Umfeld verdient. Einige von ihnen erhalten Gehälter, die unter dem Existenzminimum liegen. Zumindest das soll sich ab April ändern, wie Verdi-Verhandlungsführerin Ute Kittel kürzlich ankündigte.
„Berufseinsteiger verdienen nach der Ausbildung in Brandenburg 3,05 Euro in der Stunde plus Umsatzbeteiligung.“ Ohne Abschluss einer 3-jährigen Ausbildung liegen die „Löhne“ noch darunter: 2,75 Euro, verkündete Verdi-Sprecherin Christiane Scheller gegenüber der Bild Zeitung. Es kommt einem die Frage in den Sinn: Wie viele Arno Dübel braucht das Land?

