Bei der Ausbildung in Teilzeit wird die wöchentliche Ausbildungszeit reduziert. Der Auszubildende und der Betrieb einigen sich dabei auf eine wöchentliche Ausbildungszeit zwischen 20 und 35 Stunden. Außerdem einigen sich Ausbildungsstätte und Auszubildender gemeinsam auf die Zeiten in der die Arbeitsstunden abgeleistet werden können. Der Berufsschulunterricht hingegen findet während der allgemein regulären Unterrichtszeit statt. Diese Ausbildungsform ermöglicht dem Betrieb den Auszubildenden passend der Betriebsstruktur einzusetzen.
Die Ausbildung in Teilzeit kann in zwei Varianten gestaltet werden. Sie kann ohne Verlängerung der Ausbildungszeit stattfinden. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt dann inklusive Berufsschulunterricht mindestens 25 Stunden. Die Teilzeitausbildung mit Verlängerung wird um bis zu einem Jahr verlängert. Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit inklusive Berufsschulunterricht mindestens 20 Wochenstunden. Die jeweilige Variante ist immer vom Einzelfall abhängig. Schulische Vorbildung sowie vorhandene Berufserfahrungen spielen dabei eine Rolle. Zudem muss eingeschätzt werden, ob die verkürzte Zeit im Betrieb ausreicht um dem Auszubildenden alle notwendigen Kenntnisse zu vermitteln. Ebenfalls ist es möglich die Ausbildungsdauer zu einem späteren Zeitpunkt noch zu verändern. Eine bereits begonnene Ausbildung, die aufgrund von Elternzeit unterbrochen wurde, kann als Teilzeitausbildung fortgesetzt werden und ermöglicht dem Auszubildenden, dass die bereits von ihm geleistete Arbeit nicht umsonst war.
Die typischen Aufgaben sind von der Art der Ausbildung abhängig