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Social Networking am Arbeitsplatz?

Laut einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e. V. (DGFP), hat bereits mehr als ein Drittel aller Betriebe Richtlinien für den Umgang mit sozialen Netzwerken am Arbeitplatz erlassen. Ein weiteres Drittel hat Maβnahmen geplant. Interessant ist, daβ lediglich 15 Prozent der Befragten 202 Unternehmen das Thema mit Mitarbeitern kommunizieren. Dennoch sind arbeitsrechtliche Konsequenzen denkbar, wenngleich sie sehr selten angewendet werden. Daβ man etwas vorsichtig beim Posten von Einschätzungen über die eigene Firma sein sollte, ist selbstverständlich. Auch ist kaum ein Chef begeistert, von Ihrem geplanten Arbeitsplatzwechsel erst auf facebook oder Linkedin zu erfahren.

In den Fällen, in denen Firmen ausgewählten Mitarbeitern social networking erlauben, handelt es sich zumeist um Angestellte aus den Bereichen Personalabteilung, Vertrieb und Marketing. Oft ist aber auch hier der Zugriff auf Professional Network Dienste wie etwa Linkedin, Xing, Netparty, Talkbiznow und Focus beschränkt.

Der im Juni veröffentlichte „Kelly Global Workforce Index“ geht noch weit detaillierter auf das Problem ein. Der Index basiert auf den Angaben von 170.000 Befragten in 30 Ländern, davon über 4.000 in Deutschland, der Rest in den Amerikas, der Asien Pazifik Region, Europa und dem Mittleren Osten.  Er dokumentiert, daβ sich die Lager der Befürworter und Gegner des Networking am Arbeitsplatz nahezu gleich stark gegenüberstehen. Demnach sind 52 Prozent der Arbeitgeber Deutschlands der Meinung, daβ facebook und Co. die Produktivität senken. 46 Prozent der Arbeitnehmer halten dagegen und sehen keine Veranlassung nicht auch am Arbeitsplatz Kontakte zu pflegen.

Viele der befragten Arbeitnehmer vertreten die Ansicht, daß Networking etwas Individuelles ist. (56%) glauben, dass ihre Arbeitgeber nicht das Recht haben, ihre Social-Networking-Seiten anzusehen. Etwas Stirnrunzeln verursacht die Einstellung schon, wenn Angestellte in Networks einen regelrechten Seelenstriptease hinlegen und gleichzeitig erwarten, daß ihr Arbeitgeber zu den öffentlich gemachten  Informationen keinen Zugang haben sollte.

Aber wer (auβer Bewerber für einen Job im Bestattungsinstitut) wurde bei seinem Einstellungsgespräch  nicht danach gefragt, ob er innerhalb der Branche über gute Kontakte zu Kollegen und Kunden verfügt? Letztlich hängt alles von der Frage ab, welche Kontaktpflege ist privat und welche beruflich? Auch hier gilt:

Der Kelly Index zeigt auf, daß es keine globale Lösung für das Problem gibt. Die Unterschiede zwischen den Regionen und Altersgruppen sind zu markant. Allein die Unterteilung in drei Altersgruppen der Befragten Generation Y (alter 19-30), Generation X (alter 31-48) und geburtenstarke Jahrgänge  (alter 49-66) zeigt , daß man sich nicht einig ist.  Die Frage, ob es akzeptabel sei Social Media für den persönlichen Gebrauch bei der Arbeit benutzen zeigt deutliche Unterschiede .Ja! Lautet die Antwort von 36% der Generation Y, 30% der X Generation und lediglich 19% der  49 bis 66-jährigen.

In einigen Ländern ist es tatsächlich nicht erlaubt, private und persönliche Informationen aus Netzwerken für berufliche Zwecke zu nutzen. Aber wer kann schon nachweisen, ob ein Personalchef die Information, daß ein Bewerber ein „Party-Animal“ ist, von facebook bezogen hat, oder von einem ehemaligen Kollegen?

Christian Solmecke (38), Rechtsanwalt und spezialisiert auf Internetrecht, wurde kürzlich in der BILD mit den Worten zitiert: „Facebook-Fotos haben vor Gericht volle Bestandskraft und dürfen auch gegen denjenigen verwendet werden, der die Fotos bei facebook veröffentlicht hat.“ Es ist anzunehmen, dasselbe gilt auch für Textbeiträge.

Die Herausforderung für Führungskräfte liegt in Zukunft  darin, zwischen Datenschutz, Persönlichkeitsrecht sowie Überwachung und Umfang der Nutzung von sozialen Medien zu balancieren.