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Was darf der Chef fordern – und was nicht?

Niemand ist allmächtig und auch Chefs müssen sich an gewisse Regeln halten. Was dein Vorgesetzter von dir fordern darf und was nicht siehst du hier.

  • Für den Chef lügen.

Unter keinen Umständen darf dein Vorgesetzter von dir verlangen, für ihn oder andere zu lügen.

  • Einen genehmigten Urlaub verschieben.

Dies ist nur in absoluten Ausnahmen erlaubt, z.B. wenn der Fortbestand der Firma von den Kenntnissen des Mitarbeiters abhängt – was so gut wie nie vorkommt. In allen anderen Fällen gilt: Der Chef darf einen bereits genehmigten Urlaub nicht verschieben.

  • Auf Pausen zu verzichten.

Die genaue Anzahl sowie Dauer von Pausen hängen von der Art der Arbeit und den Arbeitszeiten ab, sie zu verbieten ist nicht erlaubt. Dies ist sogar im Sinne des Unternehmens, da zu viel Arbeit bei zu wenig Pausen zu nachgelassener Produktivität und sinkender Arbeitsleistung führt.

  • Im Krankheitsfall, nach Feierabend oder im Urlaub zu arbeiten.

Die Firma hat außerhalb der Dienstzeit keinen Anspruch auf deine Arbeitskraft. Und auch im Krankheitsfall darf sie dich nicht behelligen und z.B. darauf bestehen, dass du von zu Hause aus arbeitest.

  • Unbezahlte Überstunden ableisten

Dein Chef hat durchaus das Recht, hin und wieder Überstunden zu verlangen. Dies allerdings nur, wenn diese entweder bezahlt oder als Urlaubstage wieder abgegolten werden.

Das darf er bestimmen:

  • Arbeitsbeginn- und ende sowie Arbeitsort

Dies sollte im Vertrag genau festgehalten werden, doch grundsätzlich steht es dem Chef zu zu entscheiden, wann und wo der Angestellte seine Arbeit verrichtet.

  • Die zu erledigen Aufgaben

Sind die von dir zu erledigen Aufgaben nicht genau in deinem Arbeitsvertrag beschrieben, dann darf dein Chef dich flexibel einsetzen. Heißt, wenn nötig darf eine Sekretärin z.B. darum gebeten werden, die Blumen im Büro zu gießen.

  • Überstunden

Wenn unbedingt nötig kann der Chef Überstunden anordnen, die dann von dir geleistet werden müssen – allerdings nicht ohne dass du entsprechend entlohnt wirst!

  • Kleidervorschriften

Insbesondere wenn es um gefährliche Arbeiten geht, hat der Arbeitgeber das Recht, spezielle Schutzkleidung vorzuschreiben.  Dasselbe geht auch für Rollen mit viel Kundenkontakt. Heißt, wenn eine Stelle regelmäßigen Kontakt mit Kunden vorsieht, kann der Chef verlangen, dass du dich branchenüblich und dem Charakter der Firma entsprechen anziehst.

  • Nebentätigkeit

Dein Chef hat das Recht, jegliche Nebenjobs zu verbieten, sofern sie deine Leistungsfähigkeit behindern oder es zu einem Interessenkonflikt kommt, z.B. wenn du nebenbei für einen Konkurrenten arbeitest.

Insgesamt ist es natürlich wichtig, dass sich dein Arbeitgeber an das Gesetz hält uns z.B. nicht von dir verlangt, für ihn zu spionieren. Wenn es jedoch um Kleinigkeiten geht, musst du dich selber fragen, ob es sich lohnt, deinen Chef vor Gericht zu bringen, da dies in den meisten Fällen bedeutet, dass euer Arbeitsverhältnis in Zukunft belastet sein wird.